20.09.2012

Wenn der Datenschützer zum "Big Brother" wird - Law and Order auf dem DJT

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Deutsche Juristen fordern Law and Order im Netz. So lässt sich der ausführliche Bericht des Tagesspiegels vom Deutschen Juristentag (DJT) zusammenfassen ("Juristen fordern Trojander-Einsatz und Vorratsdatenspeicherung", Der Tagesspiegel Online v. 20.9.2012).

Anwälte waren auf dem DJT nur schwach vertreten. Ansonsten wären die Abstimmungen gewiss anders ausgefallen. Aber ein wenig mehr rechtsstaatliches Bewusstsein hätte man sich doch gewünscht.

Law and Order:

Dies war auch das Leitmotiv der Beschlüsse zum Daten- und Persönlichkeitsschutz, die der Tagesspiegel so zusammenfasst:

"Die Rechtsexperten wandten sich gegen ein eigenes Grundrecht auf freie Internetnutzung. Hier genügten die Rechte zur Presse- und Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz sowie die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es gebe grundsätzlich auch kein Recht auf anonyme Nutzung. Jeder Nutzer müsse auch unter Pseudonym identifizierbar sein. Nur dann ließen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internetdienste sollen Klarnamen und Netzverbindung ihrer Nutzer registrieren."

Freiheit als Gefahr?

Freiheit im Internet wird nicht als elementares Recht, sondern als Gefahr gesehen. Anonyme Meinungsäußerungen: In der Vorstellungswelt vieler Datenschützer keine legitime Grundrechtsausübung, sondern missbrauchsträchtig. Das Gegenmittel soll die identifizierende Demaskierung per Gerichtsbeschluss sein. Und dies sagen zum Teil dieselben Personen, die sich eine Generation zuvor noch vehement gegen "Vermummungsverbote" eingesetzt haben.

Funktion der Datenschutzbehörden?

Im Zeichen eines einäugigen Schutzes des Persönlichkeitsrechts laufen wir Gefahr, dass staatliche Behörden, deren Aufgabe es ist, einen Überwachungsstaat zu verhindern,  selbst zum "Big Brother" werden, der Netzaktivitäten im Zeichen eines irrlichternden Datenschutzes umfassend überwacht im stetigen Bestreben, bei jedweder "behaupteten" Verletzung eines Persönlichkeitsrechts (Härting, "Verkehrte Welt auf dem DJT: ...",  CRonline Blog v. 20.9.2012) einzuschreiten.

Fazit: Wo bleibt der Protest?

 

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