28.11.2012

Wissenschaftler gegen Leistungsschutzrecht für Verleger

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen. Am morgigen Abend berät der Bundestag in erster Lesung über ein entsprechendes Gesetzesvorhaben (zum Thema siehe Wimmers, "Leistungsschutzrecht im Leerlauf? - Suchmaschinen als Dienste rein technischer, automatischer und passiver Art", CR 2012, 663). Google hat sich - wenig überraschend - gegen ein solches Gesetz ausgesprochen und fordert Google-Nutzer dazu auf, bei den Abgeordneten gegen das Vorhaben zu protestieren. Die Bundesjustizministerin reagiert empört und sieht in dem Widerstand gegen das Gesetz den Versuch, "die Meinungsbildung zu monopolisieren". Indirekt fordert die Ministerin sogar einen Google-Boykott:  "Es gibt noch andere Suchanbieter als Google"  ("Bundesjustizministerin ruft indirekt zum Boykott von Google auf", Der Tagesspiegel digital v. 27.11.2012).

Die Ministerin misst mit zweierlei Maß: Nicht ganz unbedeutend für die "Meinungsbildung" sind die Presseverlage, die von dem Schutzrecht profitieren sollen und die sich seit langer Zeit wortmächtig für die Einführung eines Leistungsschutzrechts aussprechen (beispielsweise der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger, BDZV, "Leistungsschutzrecht für Verlage - Fakten und Argumente"). Müsste die Ministerin angesichts derartiger Lobbyarbeit nicht sagen: "Es gibt noch andere Informationsanbieter als FAZ und Tagesspiegel"?

Bei dem geplanten Leistungsschutzrecht geht es ganz maßgeblich darum, dass die Verlage Google zur Kasse bitten möchten, wenn Google Werbeeinnahmen kassiert mit Seiten, die mit Verlagsinhalten verlinkt sind. Dass Google sich gegen ein solches Ansinnen wehrt, ist ebenso verständlich wie legitim. Auch ein (vermeintlicher) "Monopolist" hat hierzulande das Recht zur freien Rede.

Und Google steht mit den Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung keineswegs allein. Das Max Planck Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat gestern eine von zahhlreichen Wissenschaftlern mitgetragene Stellungnahme veröffentlicht und dargelegt, weshalb das Gesetzesvorhaben in keiner Weise sinnvoll und überzeugend ist ("Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger" v. 27.11.2012).

Was sagt die Ministerin zu diesen Einwänden?

 

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