24.09.2019

23. Deutscher Familiengerichtstag beendet

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Am 21. September 2019 endete der 23. Deutsche Familiengerichtstag. Weil die Tagung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der seit Jahrzehnten vertraut nüchternen Atmosphäre der Hochschule des Bundes stattfinden konnte, musste nach einer anderen Tagungsstätte gesucht werden. Diese fand der Familiengerichtstag in der farbenfrohen, lebhaften Welt des Phantasialandes. Es ist der zentrale Anziehungspunkt für Familien in Brühl und erwies sich auch unter diesem Aspekt als ein guter Ort für die Veranstaltung.

Etliche Attraktionen des Parks führen die Besucher an Grenzerfahrungen heran und zwingen sie immer wieder, vermeintlich Vertrautes auch aus anderen Perspektiven zu betrachten. Daraus ergeben sich ganz zwanglos vielfältige Assoziationen zum Familienrecht, wie sie uns die Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, VorsRi’inOLG Prof. Dr. Isabell Götz, in ihrem kurzweiligen Eröffnungsantrag vorgestellt hat. Wie ein Leitfaden zog sich durch diesen Vortrag ihr Petitum für die in vielen Bereichen des Familienrechts notwendigen Reformen, die weit über bloße Randkorrekturen hinausreichen müssen. Hieran schloss sich der fulminante Festvortrag von Prof. Dr. Anne Sanders an. Unter dem Titel „Woher – Wohin? Familien(recht) im Wandel“ stellte sie uns die Geschichte einer Familie vor, anhand derer sie die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 100 Jahre sehr plastisch nachzeichnete, um dann zum Abschluss einen Blick in die Glaskugel auf zukünftige Veränderungen zu wagen. So ergab sich ein gelungener Auftakt zu einer durchgehend in guter Stimmung verlaufenden Tagung.

Die folgenden Fachvorträge von Prof. Dr. Eva Möhler zu „§ 1631b BGB in der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ und DirAG Andreas Frank über „Verwirkung im Familienrecht“ schlossen die beiden folgenden, arbeitsintensiven Tage ab. Den Schlusspunkt der Tagung bildete der Vortrag von PD Dr. Martin Rettenberger, der die Teilnehmer am Samstagvormittag mit den schwierigen Problemen einer „Risikoeinschätzung beim Kindesmissbrauch“ vertraut machte und sehr anschaulich die Möglichkeiten und Grenzen statistisch fundierter Aussagen vor Augen führte.

Wie gewohnt hatten sich zuvor 24 Arbeitskreise intensiv mit den unterschiedlichsten Themen des Familienrechts befasst und Thesen zu notwendigen Entwicklungen in der Rechtspraxis sowie gesetzlichen Veränderungen erarbeitet. Diese Arbeitsergebnisse sind bereits auf der Homepage des DFGT  veröffentlicht. Die Thesen der Arbeitskreise bilden wiederum die Grundlage für die Empfehlungen des Vorstandes für Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung, die dieser demnächst erarbeiten wird. Alle Vorträge und Arbeitsergebnisse werden zudem im Tagungsband, den Brühler Schriften zum Familienrecht, veröffentlicht. Dieser wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 im Gieseking Verlag erscheinen.

Der 24. Deutsche Familiengerichtstag wird 2021 stattfinden. Allerdings sind Ort und Datum bis auf weiteres noch ungewiss. Die Ankündigung wird sobald wie möglich auf der Homepage des DFGT bekannt gegeben. Termin und Programm des 24. DFGT werden auch rechtzeitig im FamRB veröffentlicht.

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