Und ewig grüßen Lebenspartner
„Bereinigungsgesetze“ sind spannend. Liest man sie, weiß man, was der Gesetzgeber verbockt hat und kann sich freuen: Nicht nur Bürger, Anwälte und Richter machen Fehler, nein auch der Gesetzgeber. Für Familienrechtler ist daher das „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ (BGBl. 2015 I, 2010; s. dazu auch FamRB 2015, 237) Quelle solch klammheimlicher Freude. In 33 Artikeln werden die Lebenspartner verknüpft mit „und“ oder „oder“ an die Seite der Ehegatten gestellt. Das geht sprachlich nicht ohne Ermüdung und Wiederholungen ab. Den Literaturnobelpreis bekommt man für so etwas nicht, eher Fleißkärtchen.
Insinuiert die Überschrift des Gesetzes noch eine Befassung mit Lebenspartnern, lohnt für den überwiegend mit Heteros befassten Familienrechtler trotzdem die Lektüre. Nach der Einführung des FamFG hatten viele juristische Trüffelschweine emsig die Stellen im Gesetz markiert, bei denen es der Gesetzgeber bei der „Klage“ belassen hatte. Der so durchgearbeitete Gesetzestext glich dank der horizontalen Markierungen einem Kunstwerk von Vasarely und tausende „Anträge“ blieben ungestellt, weil man nach dem Gesetzeswortlaut hätte klagen müssen. Diesen wirklich beklagenswerten Zustand hat die GroKo nun abgeschafft. Nie wieder werden wir darüber klagen müssen zu klagen, wo etwas zu beantragen gewesen wäre. Nie wieder? Ich habe das Gesetz nicht ganz durchgearbeitet. Es ist zu vermuten, dass es neue Fehler enthält und einige alte übersehen hat. Es ist eben nicht ganz banal, Gesetze zu machen.
Einen „Fehler“ habe aber auch ich gefunden. § 1 LPartG enthält eine Definition der Lebenspartnerschaft. Die Ehe ist gesetzlich nirgendwo definiert. Wie einfach wäre es doch gewesen, der Gesetzgeber hätte den derzeit unbesetzten § 1300 BGB belebt und definiert: „Zwei Personen, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, auf Lebenszeit für einander einstehen zu wollen, begründen eine Ehe.“ Das wäre Vereinfachung und Bereinigung gewesen. Ich garantiere Ihnen, das Abendland würde diese Reform überleben.