Abschaffung von § 522 ZPO ?
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vorgeschlagen, den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ersatzlos abzuschaffen (BT-Drucksache 18/7359). Begründet wurde dies mit einer trotz der Reform 2011 immer noch erheblichen uneinheitlichen Anwendungspraxis der Regelung. Dadurch komme es einerseits zu einer Mehrbelastung der Berufungsgerichte. Andererseits würden die Gerichte jedoch auch entlastet, da der Vorbereitungsaufwand für den einstimmigen Zurückweisungsbeschluss sowie für den vorgeschalteten Hinweisbeschluss entfalle.
Nun hat der Rechtsausschuss des Bundestages vorgeschlagen, den Gesetzesvorschlag abzulehnen (BT-Drucksache 18/8124).
Was meinen Sie? Soll § 522 Abs. 2 ZPO beibehalten oder abgeschafft werden?