17.06.2024

Blog powered by Zöller: Der moderne Zivilprozess kommt näher

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung des staatlichen Sektors weit hinterher, und für die Justiz gilt dies in besonderem Maße. Sich aus den verkrusteten Strukturen der Reichsjustizgesetze des vorvorigen Jahrhunderts zu lösen, fällt offenbar schwer. Doch jetzt scheint die Rechtspolitik die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und den Zivilprozess für zeitgemäße Verfahrensweisen öffnen zu wollen.

Dass es nicht in jedem Fall erforderlich ist, Parteien, Rechtsanwälte und Beweispersonen zu einer Sitzung im Gerichtssaal zusammenzurufen, sondern dass mit Einsatz elektronischer Übertragungstechnik auch per Video verhandelt werden kann, hat sich in einer Novellierung des § 128a ZPO niedergeschlagen, die nach einem Umweg über den Vermittlungsausschuss soeben das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat und am Tag nach der Verkündung im BGBl. in Kraft treten wird. Sie bietet, anders als der ursprüngliche Gesetzesbeschluss, die Grundlage für ein flexibles und praktikables, auf die konkreten Gegebenheiten abgestelltes Verfahrensmanagement des Gerichts und ermöglicht eine vollvirtuelle Verhandlung nur im Rahmen von landesrechtlich zugelassenen Modellversuchen; ein Videostreaming von Gerichtsverhandlungen, wie es der Bundestag zunächst zulassen wollte, ist ausgeschlossen. Die neue Gesetzesfassung ist hier abrufbar und wird in Kürze in der Online-Version des ZÖLLER, auch für alle Bezieher der gedruckten Ausgabe kostenfrei zugänglich, kommentiert.

Einen viel größeren Schritt in die Zukunft unternimmt aber das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem soeben veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Mit diesem Gesetz sollen die Länder ermächtigt werden, an bestimmten Amtsgerichten für Zahlungsklagen bis zu 5.000 Euro ein vereinfachtes, digital unterstütztes Verfahren anzubieten. Die Klage kann dort auf einem sicheren Übermittlungsweg, persönlich oder mit anwaltlicher Vertretung, in digitaler Form eingereicht werden. Die Vorschriften über frühen ersten Termin oder schriftliches Vorverfahren gelten dann nicht. Das Gericht entscheidet vielmehr, ob eine mündliche Verhandlung überhaupt geboten ist und führt diese, einschließlich einer etwaigen Beweisaufnahme, im Regelfall mittels Video oder einer anderen Übertragungstechnik durch. Ansonsten wird der Prozess über eine elektronische Kommunikationsplattform abgewickelt, die auch zur Bereitstellung oder gemeinschaftlichen Bearbeitung elektronischer Dokumente durch die Verfahrensbeteiligten und das Gericht genutzt werden kann. Das Gericht soll anordnen können, dass die Parteien ihren Vortrag demjenigen der anderen Partei in digitaler Form gegenüberstellen und dass sie ergänzenden oder erläuternden Vortrag dem jeweiligen Streitstoff zuordnen. Die Verkündung von Urteilen oder Beschlüssen wird durch deren Zustellung ersetzt. Der Erprobungszeitraum ist auf zehn Jahre angesetzt. Es ist aber zu hoffen, dass eine begleitende Evaluierung stattfindet, die es ermöglicht, das Verfahren zu perfektionieren und möglichst bald in den Regelbetrieb zu überführen. Über die weitere Entwicklung wird im ZÖLLER-Blog fortlaufend unterrichtet werden.

Der größte Fortschritt ist aber von der vom BMJ auf Antrag der Justizministerkonferenz eingesetzten Reformkommission zu erwarten, die den Zivilprozess in seiner Gesamtheit mit einem interdisziplinären Ansatz grundlegend neu denken soll. Schon Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorliegen. Auch hierüber wird selbstverständlich hier berichtet.

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