Das Justizportal als Voraussetzung für ein modernes Gesamtkonzept der konsensualen Streitbeilegung
Die aktuellen Diskussionen über eine umfassende Digitalisierung der Justiz bieten die Chance, den Zugang zum Recht neu zu denken.
Ich setze mich für ein bundeseinheitliches Online-Justizportal ein, welches Rechtsuchenden die Möglichkeit gibt, ihre Konflikte in einem modernen, effizienten und zugleich rechtsstaatlichen Verfahren interessengerecht, schnell sowie mit überschaubaren Kosten zu lösen. Neben den bereits vielfach – auch im Rahmen der Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft – diskutierten Funktionen wie die Bereitstellung allgemeinen Informationsmaterials und digitaler Antragsformulare, die digitale Klageerhebung oder das in Gänze online geführte Verfahren sollte das Justizportal auch Module zur außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation und Schlichtung beinhalten. Dies hätte nicht nur den positiven Effekt, dass Rechtsuchende das Portal als erste Anlaufstelle nutzen und somit bereits niederschwellig mit der Justiz in Berührung kommen würden, was sie in der Gesellschaft sichtbarer machen und ihre Stellung als Rechtsdienstleisterin in den Vordergrund rücken würde. Zugleich stellt die Einbeziehung außer- und vorgerichtlicher Services auf einem einheitlichen Justizportal sicher, dass die Konfliktbeteiligten umfassend über ihre Optionen informiert werden, um die für sie passenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Die Integration digitaler außergerichtlicher und vorprozessualer Angebote der Streitbeilegung ist keine Konkurrenz zum Zivilprozess, sondern eine sinnvolle und erstrebenswerte Ergänzung mit dem Ziel einer vollumfänglichen Rechtshilfe. Eine einheitlichen Full-Service-Lösung würde meiner Meinung nach den Zugang zum Recht und damit auch den Rechtsstaat stärken!
Ausführlich dargestellt habe ich die Überlegungen in einem Artikel in ZKM 2024, 152.
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