09.10.2023

Reform der Zertifizierung

Portrait von Dr. Peter Röthemeyer
Dr. Peter Röthemeyer Jurist und Mediator in Wennigsen bei Hannover

Mit Wirkung vom 1. März 2024 ändern sich die Vorgaben zur Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren. Die Reform der Verordnung des BMJ (ZMediatAusbV) stellt erklärtermaßen nicht den großen Wurf dar. Es bleibt bei der problematischen und von vielen Seiten kritisierten „Selbstzertifizierung“. Deshalb wird die Grundsatzdiskussion gewiss weitergehen, vgl. nur Risse ZKM 2013, 176 ff. und das Positionspapier der Deutschen Stiftung Mediation (Oktober 2022).

Die nach der Begründung des Referentenentwurfs bewusst nur „minimalinvasiven“ Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Erweiterter Praxiserfahrung: für die Zertifizierung (eigentlich: Selbstbezeichnungsbefugnis) müssen fünf statt bisher eine Mediation durchgeführt und supervidiert werden
  • Leicht erhöhter Ausbildungsumfang: statt bisher 120 sind künftig 130 Ausbildungsstunden gefordert; die Stundentafel wird ergänzt um „Digitalkompetenzen“ und „Online-Mediation“
  • Online-Ausbildung: Klarstellung grundsätzlicher Zulässigkeit unter Begrenzung auf 40 % der „Präsenzzeitstunden“
  • Supervision: Zulassung der Durchführung in Gruppen
  • Erweiterte Aufgaben der Ausbildungsinstitute: Bescheinigung über die Ausbildung wird Zertifizierungsvoraussetzung; neu: Bescheinigung über Fortbildung
  • Ausbildungserfolg: Die bisher vorgesehene Abhängigkeit der Bescheinigung vom Erfolg der Ausbildung bzw. Fortbildung entfällt.

Erst die praktische Umsetzung wird zeigen, wie die Ausbildungsinstitute mit ihrer v.a. zeitlich gestreckten Bescheinigungsaufgabe umgehen. Auch stellt sich die Frage, wie die in Ausbildung befindlichen Mediatorinnen und Mediatoren an die erforderlichen Praxisfälle kommen. Noch ungeklärt scheint ferner, ob insb. universitäre Ausbildungsträger die Bescheinigung weiterhin vom Bestehen einer Prüfung oder von Leistungskontrollen abhängig machen dürfen.

Umsetzungsfragen nach Rechtsänderungen sind unvermeidbar und in diesem Sinne normal. Leider gibt es aber für Ausbildungsinstitute und die Mediatorenschaft noch immer keinen Ansprechpartner zur Klärung offener Frage; auch dies ist Konsequenz des unveränderten Konzepts der Selbstzertifizierung.

 

Redaktioneller Hinweis:

Was Ausbildungsinstitute, ausgebildete und angehende Mediator/innen zur Zertifizierung wissen sollten, erfahren Sie im passenden Webinar mit Peter Röthemeyer: Die neue Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) am 8. November 2023 (10:00-11:30 Uhr). Für Mitglieder der CfM ist das Webinar kostenfrei – auch im Rahmen der Probemitgliedschaft.

 

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