Wie können Kinder am Güterichterverfahren angemessen beteiligt werden?
Die Beschreitung des Rechtswegs bei Trennungen und Scheidungen ist oft Ausgangspunkt einer Eskalation des Konflikts. Handelt es sich um ein Elternpaar, wird das Kind häufig Spielball in dieser Auseinandersetzung. Bei hochstrittigen Elternauseinandersetzungen können sämtliche Aspekte des Lebens Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sein: Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgang... Solche Konflikte im Güterichterverfahren beizulegen ist gleichermaßen attraktiv wie herausfordernd. Eine besondere Schwierigkeit liegt darin, das Kind am Güterichterverfahren angemessen zu beteiligen.
In der Praxis finden kindschaftsrechtliche Güterichterverfahren in der Regel ohne direkte Beteiligung des Kindes statt. Dieses soll vor dem elterlichen Konflikt geschützt und den Eltern soll ein Raum für eine offene und ehrliche, gegebenenfalls auch konflikthafte Auseinandersetzung eröffnet werden. Häufig unterbleibt jegliche Beteiligung des Kindes. Auch wenn die Anhörung des Kindes nach Abschluss des Güterichterverfahrens vom erkennenden Gericht nachgeholt wird, bleibt damit die Einspeisung der Interessen, Wünsche, Vorstellungen und Ideen des Kindes als wichtige Ressource ungenutzt. In einem aktuellen ZKM-Beitrag zeige ich unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern am kindschaftsrechtlichen Güterichterverfahren auf. Als besonders gewinnbringend ist dabei die Einbeziehung des Verfahrensbeistandes als Interessenvertreter des Kindes hervorzuheben. Von dieser Möglichkeit wird aus meiner Sicht indessen zu wenig Gebrauch gemacht, wobei ein Grund dafür auch sein mag, dass die pauschalen Vergütungssätze der Verfahrensbeistände für das meist sehr zeitintensive Güterichterverfahren nicht auskömmlich sind. Es wäre daher dringend erforderlich, de lege ferenda eine Möglichkeit der Erhöhung dieser Pauschale für den Fall der Teilnahme am Güterichterverfahren vorzusehen.
Hinweis der Redaktion: Ausführlich zum Thema Klamt, Kinder in der Mediation beim Güterichter, ZKM0072499 - frei abrufbar auch im Rahmen eines Probeabos und im kostenlosen Datenbanktest.