Wunsch und Wirklichkeit – das VSBG wird bald 3 Jahre alt
Nicht mehr lange und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird drei Jahre alt. Zu seinem dritten Geburtstag am 19. Februar 2019 dürfte dann auch der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Änderung des VSBG vorliegen, der an sich schon für Herbst 2018 angekündigt worden war.
Man darf gespannt sein, ob der Referentenentwurf des BMJV ein wirkliches Geburtstagsgeschenk für die Verbraucherstreitbeilegung enthält oder sich darauf beschränkt, gemäß dem Koalitionsvertrag die Verantwortung für das flächendeckende Schlichtungsangebot bzw. für die allgemeine Verbraucherschlichtung auf den Bund zu übertragen und im Übrigen lediglich kleinere Arrondierungen, z.B. zum Zusammenspiel mit der Musterfeststellungsklage, vorzunehmen.
Wenn man den Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamts für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 und die Tätigkeitsberichte der Schlichtungsstellen ansieht, würde man sich wünschen, dass das BMJV mit etwas mehr Mut und Entschlossenheit das Thema Verbraucherschlichtung anpackt. Denn die vom BfJ veröffentlichten Zahlen zeigen, dass man sehr weit entfernt ist von einer Verdoppelung der Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstellen, wie man sie noch im Gesetzgebungsverfahren prognostiziert hatte. Eine eingehende Auswertung der Schlichtungszahlen und eine erste Bilanz zum VSBG finden Sie in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM 6/2018, 200 ff.)
Enttäuschend ist vor allem das geringe Schlichtungsaufkommen bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, bei der 2017 lediglich etwas mehr als 2.100 Schlichtungsanträge gestellt wurden, von denen außerdem nur ein Drittel überhaupt weiter bearbeitet werden konnte. Die geringen Fallzahlen dürften sich wohl kaum darauf zurückführen lassen, dass es im Einzelhandel, bei Handwerksleistungen, bei Pauschalreisen oder bei Telekommunikationsdienstleistungen, um nur einige wichtige Bereiche zu nennen, nicht mehr Streitfälle gebe und es aufgrund der großen Kundenzufriedenheit schlicht an der Nachfrage fehle. Aber auch an der Kompetenz der Streitmittler und Qualität der Verfahren kann es nicht liegen. Das große Problem stellt vielmehr die fehlende Beteiligungsbereitschaft der Unternehmen dar. Der Gesetzgeber wird sich entscheiden müssen, ob er in den genannten Branchen weiterhin auf Freiwilligkeit setzt oder durch gesetzgeberische Maßnahmen den Druck auf die Unternehmen erhöht wie beispielsweise im Flugverkehr, wo neben der privatrechtlichen Schlichtung eine behördliche Schlichtungsstelle eingerichtet ist und die Möglichkeit einer Schlichtung nach Aktenlage besteht.
Für die weitere Entwicklung und wissenschaftliche Begleitung der Schlichtung wäre es außerdem wünschenswert, wenn die Vorgaben für die statistischen Erhebungen verfeinert würden. Die uneinheitlichen Angaben in den Tätigkeitsberichten der Verbraucherschlichtungsstellen lassen oftmals keine belastbaren Gesamtstatistiken und Auswertungen zu. Beispielsweise ist auf Grundlage der veröffentlichten Informationen kein echter Vergleich der Erfolgsquoten über alle Verbraucherschlichtungsstellen hinweg möglich. Aber vielleicht kann der Zwischenbericht, der dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2018 über das Forschungsvorhaben zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beim Zentrum für Schlichtung vorzulegen ist, einen Impuls für eine größere methodische Klarheit bei den statistischen Angaben nach der VSBGInfoV geben. Ein kleiner Wunsch zum dritten Geburtstag des VSBG…