15.09.2024

Nach Besuchertod im Themenpark: Disney verzichtet auf Schiedsverfahren und lässt sich auf Schwurgericht ein

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Redaktion ZKM-Report

Eine Frau war nach dem Besuch eines Restaurants in einem Disney-Themenpark in Florida an einem allergischen Schock gestorben. Auf die Klage des Witwers in Höhe von 50.000 Dollar Schadensersatz vor einem öffentlichen Schwurgericht verwies Disney auf ein Schiedsverfahren. Der Konzern wehrte sich mit einem ungewöhnlichen Argument: Weil der Witwer ein Abo von Disney+ abgeschlossen hatte, habe er den Nutzungsbedingungen zugestimmt, die im Fall von Streitigkeiten die Klärung vor einem Schiedsgericht vorsahen. Auch die AGB des Themenparks sähen ähnliche Bedingungen vor. Daher sei die Sache in einem Schiedsverfahren zu klären.

Nach öffentlicher Kritik will das Unternehmen nun die Strategie wechseln. Disney wolle die Menschlichkeit über alle anderen Erwägungen stellen, sagte ein Disney-Verantwortlicher und kündigte an, den Fall vor einem staatlichen Gericht statt einem Schiedsgericht verhandeln zu lassen.

Quelle: www.rsw.beck.de v. 23.8.2024

Foto: shutterstock.com

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