15.01.2023

Nach gescheiterter Schlichtung zur Bahnhofverlegung: Stadt Starnberg und Bahn einigen sich nach 35 Jahren

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Redaktion ZKM-Report

Wie ein Damoklesschwert hing eine Schadenersatzklage über 170 Millionen Euro über der Stadt Starnberg, doch nun scheint es eine Einigung zu geben: Nach intensiver, knapp zweijähriger Verhandlungszeit haben sich die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn AG (DB) auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, teilt die Starnberger Stadtverwaltung mit. Zur Beendigung der Schadenersatzklage, die im Dezember 2019 vom Staatskonzern eingereicht worden war, ist die Einigung am 22. Dezember 2022 notariell beurkundet worden. Der Stadtrat hatte dem Vertragsentwurf bereits am 12. Dezember mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Über die noch erforderliche Zustimmung des DB-Vorstandes soll diesen Monat entschieden werden.

Aus Sicht von Bürgermeister Patrick Janik (CSU, UWG, SPD, BLS) konnte nach knapp zweijähriger Verhandlungszeit somit „ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden mit dem Ziel, den Bahnhof nach aktuellen Erfordernissen – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit – umzubauen und die Flächen, die nach dem Umbau von Bahnanlagen frei werden, optimal städtebaulich zu behandeln", heißt es in der Pressemitteilung. Auch im Hinblick auf die Finanzierung, einer der entscheidenden Punkte der Verhandlungen, sei ein Weg gefunden worden, der den Parteien eine Einigung ermöglicht habe.

Sämtliche Gespräche und eine Schlichtungsverfahren mit der Deutschen Bahn blieben seit 2015 erfolglos. Die DB hatte ihre Klage gegen die Stadt Starnberg eingereicht, nachdem Versuche einer Einigung gescheitert waren. Ausgangspunkt war der Bahnvertrag von 1987 mit einer Laufzeit von 30 Jahren, der im Wesentlichen eine Übereignung nicht benötigter Bahngrundstücke sowie des historischen Bahnhofgebäudes am See an die Stadt vorsah. Im Gegenzug hatte die Stadt den Bahnhof Nord erstellt und sich zum Umbau der Gleisanlagen am Bahnhof See verpflichtet.

Der Kontrakt blieb aber nur teilerfüllt. Erst kurz vor Ablauf der im Bahnvertrag genannten 30-jährigen Frist konnte im Dezember 2017 als Notlösung ein Streitschlichtungsverfahren mit Mediation vereinbart werden, um eine Schadenersatzklage der DB zu vermeiden. Doch auch diese Gespräche blieben zunächst erfolglos. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren mit aufschiebender Wirkung zu dem seit mehr als 30 Jahren schwelenden Thema sei nach 15 Sitzungen gescheitert, teilte ein Bahnsprecher im Juli 2019 mit. Kurz darauf reichte die DB eine Schadenersatzklage gegen die Stadt über 170 Millionen Euro ein.

Was Starnberg zur Vermeidung der Klage leisten muss, wird sich noch herausstellen.

Quelle: www.sueddeutsche.de v. 29.12.2022

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