Ombudsstelle Investmentfonds: geringes Beschwerdeaufkommen auch in 2022
Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und kümmert sich im Kern um Streitfragen über Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie wird vom Fondsverband BVI betrieben und prüft Verbraucherbeschwerden in seiner Zuständigkeit u. a. für offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorge und Depotführung unabhängig wie ein staatliches Gericht nach Recht und Gesetz. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann er verpflichtend gegenüber einem Unternehmen entscheiden, wenn es nicht um grundsätzliche Fragen geht.
Für das Jahr 2022 wurde nun der Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlicht. Insgesamt sind die Beschwerden, wie auch in den Vorjahren, weiterhin gering, relativ betrachtet sind sie allerdings gestiegen. Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gingen bei der Ombudsstelle 112 Eingaben ein. Dies entspricht einem Zuwachs der Verbraucherkontakte um gut 35 Prozent gegenüber 2021 – da waren es 83. Die Erhöhung der Eingangszahlen seien laut Jahresbericht im Wesentlichen auf Schlichtungsanträge zurückzuführen, mit denen ein Rechtsanwalt für 23 Verbraucherinnen und Verbraucher Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsbeteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend gemacht.
13 Eingaben konnte die Ombudsstelle mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten. Diese Eingaben betrafen Unternehmen, die nicht am Verfahren der Ombudsstelle teilnehmen und/oder Sachverhalte abseits des Fondsgeschäfts nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. In 22 Fällen stellten Verbraucher weiterhin keinen Schlichtungsantrag, sondern nur allgemeine Anfragen. Die Ombudsstelle war hiernach für 77 aller Eingaben zuständig.
Das klassische Fondsgeschäft, also die Verwaltung von offenen Fonds, war mit knapp 8 Prozent dieser 77 Eingaben nur in geringem Maß von Verbraucherbeschwerden betroffen – wie auch in den Vorjahren. Die meisten Eingaben (36,36 Prozent) gab es zu geschlossenen Fonds, gefolgt von Eingaben zu fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester) und zur Depotführung im Zusammenhang mit Fondsanlagen.
Die 77 Eingaben konnten sämtlich bis Redaktionsschluss des Jahresberichts Mitte Juni 2023 bearbeitet werden. In 16 Fällen konnte die Ombudsstelle bereits im Dialog mit den Unternehmen befrieden und damit 20,8 Prozent der Streitigkeiten ohne einen Schlichtungsspruch bzw. -vorschlag einer Lösung zuführen. Die Unternehmen haben dabei den Verbraucherbegehren in zwölf Fällen vollständig entsprochen, in einem Fall konnten die Parteien eine Einigung erzielen und in drei Fällen konnte die Streitigkeit geklärt werden, indem Verbrauchern der streitgegenständliche Sachverhalt nachvollziehbar erläutert und ein aufgekommenes Missverständnis aus dem Weg geräumt wurde.
In 47 Fällen hat der Ombudsmann Schlichtungsvorschläge erlassen. Hiervon ergingen vier zugunsten der Verbraucher, die in allen Fällen zu einer Einigung führten. In den übrigen 43 Fällen erwiesen sich die Schlichtungsanträge als unbegründet. Gleichwohl hat ein Verbraucher den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns zu seinen Lasten akzeptiert.
Im Ergebnis haben die Ombudsverfahren 2022 in 27,3 Prozent der Fälle zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten geführt, soweit es um Eingaben ging, für die die Ombudsstelle zuständig war. Verbraucher hatten hierbei in 26 Prozent der Fälle Erfolg. Über 55 Prozent der Schlichtungsanträge waren unbegründet.
Der Jahresbericht ist auf der Website der Ombudsstelle für Investmentfonds abrufbar (Kurzlink https://ottosc.hm/ZEUa6)
Quelle: www.asscompact.de v. 10.8.2023