Schiedsvereinbarungen mit Verweis auf ein Schiedsverfahren in Dubai müssen geändert werden
International tätige Unternehmen tun gut daran, Schiedsklauseln in „älteren“ Verträgen, d.h. aus der Zeit vor 2022, zu überprüfen. Alle Schiedsvereinbarungen, die Streitigkeiten auf ein Schiedsverfahren nach den DIFC-LCIA-Regeln und/oder dem DIFC Arbitration Institute in Dubai verweisen, müssen wohl geändert werden. Der Grund: In einer Entscheidung vom 6. November 2023 hat sich der United States District Court of the Eastern District of Louisiana (US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Louisiana) (2:23-cv-01396-GGG-KWR) mit einer solchen Frage zu befassen. Das Gericht befand die fragliche Schiedsvereinbarung für nicht durchsetzbar, da sie auf das frühere Schiedsinstitut in Dubai verweise, das nicht mehr existiere.
Das Gericht betonte den Grundsatz, dass die Schiedsgerichtsbarkeit eine Frage des Vertragsinhalts und der Zustimmung sei. Es stellte fest, dass weder das Gericht noch die Regierung von Dubai befugt seien, die Schiedsvereinbarung umzuschreiben und den von den Parteien vertraglich vereinbarten Gerichtsstand zu ändern. Da das vereinbarte Forum nicht mehr zur Verfügung stehe, könne das Gericht die Klägerin nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit verweisen. Die Entscheidung des Eastern District Court of Louisiana verdeutlicht auch, warum es für Unternehmen wichtig ist, sich bei Vertragsverhandlungen rechtlich beraten zu lassen, um zu entscheiden, welcher Streitbeilegungsmechanismus in den Vertrag aufgenommen werden soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertragspartner kleinere, branchenspezifische oder lokale Schiedsgerichtsinstitutionen vorschlägt.
Quelle: www.noerr.com v. 5.12.2023
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