Worüber sich Fondsanleger beim Ombudsmann beschweren
Asset Manager müssen mitunter an vielen Fronten kämpfen. Als Stichworte genügen „Regulierung" oder „Börsenkapriolen". Mit einer Sache müssen sie sich im Gegensatz zu Versicherungsgesellschaften kaum befassen: Beschwerden von Kunden bei der Schlichtungsstelle. Die Ombudsstelle für Investmentfonds verzeichnete im vergangenen Jahr zwar einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden – aber nur um zwei auf gerade einmal 83 Eingaben, wie aus dem Jahresbericht des Ombudsmanns hervorgeht. Zudem war die Schlichtungsstelle lediglich in 56 Fällen tatsächlich zuständig.
In 48,1 Prozent der Verbraucherklagen kam es zu einer einvernehmlichen Beilegung, in 7,1 Prozent der Fälle haben sich Verbraucher trotz eines Schlichtungsvorschlags zu ihren Lasten mit dem Unternehmen geeinigt. 33,9 Prozent der Schlichtungsanträge waren unbegründet. Die berechtigen Eingaben bezogen sich auf die Bereiche Altersvorsorgeverträge (22 Beschwerden), Depot und Depotführung (18) sowie Fonds und deren Vertrieb (16) – hier vor allem auf das Management und den Vertrieb geschlossener Fonds.
Insgesamt sieben Verbraucherklagen bezogen sich auf das Management geschlossener Immobilienfonds. Beanstandet wurde unter anderem eine schleppende Investitionstätigkeit des Fondsmanagements beziehungsweise verspätete Kapitalabrufe sowie die Reduzierung von prognostizierten Ausschüttungen. Die Anleger wollten daher ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln oder verlangten die Rücknahme ihrer Anteile – erfolglos. Die Schlichtungsstelle konnte in keinem Fall ein pflichtwidriges Verhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft feststellen.
In weiteren fünf Fällen beschwerten sich Kunden über den Vertrieb von geschlossenen Beteiligungen. Konkret ging es um Private-Equity-Dachfonds. Die Anleger gaben an, falsch beraten worden zu sein: Man habe sie nicht über das damit verbundene Totalverlustrisiko aufgeklärt, dass die Rückzahlung nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen erfolge, oder dass die Fondsanteile nicht jederzeit wieder liquidiert werden könnten. Auch hier waren die Beschwerden erfolglos, nach Ansicht der Schlichter wurden die Kunden umfassend aufgeklärt.
Quelle: www.fondprofessionell.de v. 30.8.2022