Beschreibung
Inhalt Band V
Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum):
- Errichtung des Testaments,
- wirksame und unwirksame Errichtung,
- Errichtung für Unmündige,
- Inhalt und Eröffnung,
- Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten.
Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:
- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt
- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel
- Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel
In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.
Zeitgemäße Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen, Historikern und allen an Rechtsfragen Interessierten einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis (Lieferung bei Erscheinen der Einzelbände) mit einer einzigen Bestellnummer: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Rolf Knütel Bonn; Prof. Dr. Berthold Kupisch Münster; Prof. Dr. Thomas Rüfner; Prof. Dr. Hans Hermann Seiler HamburgMit Beiträgen von Prof. Dr. Christoph Krampe; Prof. Dr. Martin Schermaier; Prof. Dr. Karl-Heinz Ziegler
Rezensionen
Für jeden, dem die Grundlagen der europäischen Rechtskultur am Herzen liegen, ist die Anschaffung der Digestenübersetzung „ein Muss".
Rubrik „Juristische Bücher des Jahres – Eine Leseempfehlung" in: JZ 23/2013
Allgemein gefasste Rechtssätze müssen sich am einzelnen Fall bewähren. Der vorliegende Band bietet eine Fülle von Beispielen, die diese Weisheit illustrieren.
Prof. Dr. Jens Meincke, Köln, in: JZ 10/2013
Den seit 1995 vorgelegten Bänden der Digesten 1-10, 11-20 (1999) und 21-27 (2005) folgt nun verdienstvollerweise die deutsche Wiedergabe der Bücher 28-34, welche durch einen leicht verjüngten Bearbeiterkreis vor allem die Feinheiten des komplizierten Erbrechts der Römer für jeden Interessierten zum Sprechen bringt.
Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck, in: ZIER 3/2013
Es ist ein Vergnügen eigener Art, die Textfragmente der römischen Klassiker zu lesen, ihrer inneren Vernunft nachzuspüren, aber auch ihre Sachhaltigkeit, die eine hinreißende Szenerie der römischen Kaiserzeit vermittelt. Die moderne Übersetzung will heutige Leser erreichen, ohne aber das Original durch Modernismen oder Anachronismen zu beschädigen. Dieses Ziel ist durchweg und gleichmäßig erreicht worden. Letzteres durch Selbstdisziplin und gegenseitige Kontrolle der Übersetzergruppe, die sich übrigens etwas verjüngt hat und hoffen lässt, dass der Abschluss des großartigen Unternehmens bald in Sicht kommt.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Michael Stolleis in: FAZ 25. Februar 2013