Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar
Mit Verfahren vor BVerfG und EuGH, Einigungsstelle, Kirchen-Arbeitsgerichtsbarkeit, KommentarOnline in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht inkl. Otto Schmidt Answers
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht Premium
- Meinungsfreudige Kommentierung
- Beinhaltet alle Instanzenzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie Verfahren vor BVerfG, EuGH, der Einigungsstelle sowie den kirchlichen Arbeitsgerichten
- Praxisorientierte Erläuterungen gepaart mit wissenschaftlichem Tiefgang
Beschreibung
Das Standardwerk zum arbeitsgerichtlichen Verfahrensrecht bietet auch in sechster Auflage eine vollumfängliche Kommentierung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) sowie in weiteren Kapiteln ausführliche Darstellungen der arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem BVerfG und dem EuGH, vor der Einigungsstelle sowie der katholischen und evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Alle relevanten Gesetzesänderungen und die einschlägige Rechtsprechung wurden ausgewertet und praxisnah eingearbeitet.
Aktuell in dieser Auflage:
- Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Sozialschutzpaket II
- Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage u.v.m.
Der Kommentar bietet so eine kompetente Arbeitshilfe zur Beantwortung verfahrensrechtlicher Fragen im Arbeitsrecht, die auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Autoren
Herausgegeben von: PräsLAG a.D. Dr. Norbert Schwab; Prof. Dr. Stephan Weth; Bearbeitet von RA Thomas Breyer; Dr. Marie Herberger; Prof. Dr. Christof Kerwer; RA/FAArbR Prof. Dr. Michael Kliemt; RiArbG Michael H. Korinth; RiinArbG Dr. Brigitta Liebscher; PräsLAG a.D. Dr. Helmut Nause; DirinArbG a.D. Dagmar Raasch; PräsLAG a.D. Dr. Norbert Schwab; Prof. Dr. Christoph Sorge; DirArbG Dr. Jens Tiedemann; VorsRiLAG Dr. Christoph Ulrich; RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt; Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker; Prof. Dr. Stephan Weth.Rezensionen
„Summa: Ein wirklich guter Kommentar; eine wirklich exzellente Hilfe für alle Praktiker, ein Werk, an dem auch die Rechtswissenschaft nicht vorbeigeht.“
VorsRiBAG i.R. Harald Schliemann in MDR 16/2018