Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung
KommentarOnline erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO
juris Hübschmann/Hepp/Spitaler
- Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit
- Praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung
- Inklusive Online-Datenbank „HHSp online“
Beschreibung
Der Hübschmann/Hepp/Spitaler
Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 17 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit.
Souveränität beweisen Sie als Berater, wenn Sie auf jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wo Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit verlangen. Denn der ist einfach der Größte. Umfassend, kritisch, aktuell. Mit FVG, VwZG und Unionszollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Richtern und Professoren.
Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und UZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen.
Als Auskopplung zu diesem Loseblattwerk ist ein gebundener Kommentar zum UZK erschienen. Den Kommentar von Wolffgang/Jatzke finden Sie hier in unserem Shop.
Beziehern des Hübschmann/Hepp/Spitaler steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „HHSp online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
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Inhalte von „HHSp online“
- Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung Kommentar, 23.500 Seiten
- Tipke/Lang, Steuerrecht, 1.700 Seiten
- AO-Steuerberater, Informationsdienst, 12 Ausgaben/Jahr
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick
Lieferung 283 – November 2024
§ 87 Abs. 1 AO legt Deutsch als Amtssprache fest. Im Umgang mit Steuerpflichtigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wirft diese Festlegung Schwierigkeiten auf, die § 87 Abs. 2–4 AO einer Lösung zuzuführen versucht. Prof. Dr. Wernsmann bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur.
Die Kommentierungen der §§ 101 bis 106 AO zu den Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechten wurden umfassend überarbeitet (Dr. Lohmann). Insbesondere wurden die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Daneben wurde jedoch auch die Entwicklung der strafrechtlichen Parallelnormen in den Blick genommen. In formaler Hinsicht wurden über weite Teile der Kommentierung die Randziffern angepasst. Dr. Mark Lohmann ist Richter am FG Hamburg und tritt als neuer Autor in den Kommentar ein. Erstverfasser, Mitautoren und Verlag heißen ihn herzlich willkommen. Er übernimmt die Vorschriften von Frau Vizepräsidentin des BFH a.D. Schuster.
Die Neubearbeitung des § 166 AO (Drittwirkung der Steuerfestsetzung) umfasst neben der vollständigen Aktualisierung und Auswertung der neueren Rechtsprechung und des Schrifttums erstmals Ausführungen zu den rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen (§§ 14a, 14b AO infolge MoPeG), die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Interpretation der Drittwirkung, sowie zur Organschaft als wichtiger Anwendungsfall von Drittwirkungen. Darüber hinaus wird das Verhältnis zwischen Steuerschuld und Entrichtungspflicht im Kontext mit Abgeltungswirkungen neu justiert (Prof. Dr. Heuermann).
Dr. Brandl hat die Kommentierung zu § 180 AO (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) aktualisiert und insbesondere die vielfältige neuere Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung wurde das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) berücksichtigt, durch das auch § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO in zwei Stufen mit Wirkung vom 1.1.2022 bzw. vom 1.1.2025 geändert und die bisherige Feststellung von Einheitswerten durch die gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten abgelöst wurde. Ferner ist in § 180 AO durch das des sog. DAC7-Umsetzungsgesetz v. 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2730) ein neuer Abs. 1a eingefügt worden, der grds. erst ab dem 1.1.2025 zur Anwendung kommt. Mit dem neuen Verfahrensinstrument des in § 180 Abs. 1a Satz 1 AO legaldefinierten Teilabschlussbescheides bezweckt der Gesetzgeber, dem Steuerpflichtigen frühzeitig während der noch laufenden Außenprüfung Rechtssicherheit zu geben und eine Beschleunigung der Umsetzung von Feststellungen der Außenprüfung.
Tormöhlen hat die Kommentierung des § 369 AO (Steuerstraftaten) neu bearbeitet. Die Kommentierung befand sich auf dem Stand von 2011, so dass neue Gesetze (etwa im materiellen Steuer- und Zollrecht sowie im Unionsrecht), umfangreiche Rechtsprechung und aktuelles Schrifttum einzuarbeiten waren. Die wichtigsten Vorschriften und Grundsätze des Allgemeinen Teils des StGB und des JGG sowie des WStG werden in ihren Bezügen zum Steuerstrafrecht aufgezeigt. Die uneigentlichen Steuerstraftatbestände der Begünstigung (§ 257 StGB) und der Wertzeichenfälschung (§§ 148 ff. StGB) werden ebenso erläutert wie der Tatbestand der gewerbs- oder bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG).
Die Kommentierung zu § 139 FGO über die Definition der erstattungsfähigen Kosten wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert (Dr. Morsch).
Auch im Abschnitt zum UZK wurden Aktualisierungen vorgenommen (Prof. Dr. Rogmann). Art. 16 UZK zum Einsatz elektronischer Systeme bei der Übermittlung von Informationen (mit der zugehörigen Übertragungsvorschrift Art. 17 UZK) sowie die korrespondierenden Art. 278–281 UZK zur Entwicklung elektronischer Systeme wurden umfassend auf aktuellen Stand gebracht.
Zuletzt erschien Lieferung 283 (Dezember 2024/149,- € zzgl. 31,- € für die Datenbank).
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Söhn, VorsRiBFH Prof. Dr. Bernd Heuermann, Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang ., Bearbeitet von RiinBFH a.D. Dr. Christel Alber, RiinBFH Dr. Ulrike Banniza, Prof. Dr. Katharina Beckemper, VizePräsBFH a.D. Dr. Albert Beermann, RiBFH Dr. Winfried Bergkemper, RiFG Elisabeth Frfr. Marschall von Bieberstein-Messerschmidt, RiBFH a.D. Dr. Wolfram Birkenfeld, Prof. Dr. Hans-Jürgen Bleihauer, VorsRiinBFH a.D. Heide Boeker, VorsRiFG Prof. Dr. Rainer Braun, Prof. Dr. Jens Bülte, RiFG Bernd Craig, VorsRiFG Klaus Deimel, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Peter Fischer, RiBFH Roger Görke, RiBFH a.D. Prof. Rüdiger von Groll, RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner, Prof. Dr. Uwe Hellmann, VorsRiBFH Prof. Dr. Bernd Heuermann, RiBFH a.D. Dr. Friedrich A. Hohrmann, PD Dr. David Hummel, RiBFH Prof. Dr. Harald Jatzke, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange, RiFG Dr. Carsten Leipold, Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Karl Michael Lux, Vors.RiBFH a.D. Dr. Klaus Peter Müller-Eiselt, Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Prof. Dr. Andreas Musil, StA Dr. Sebastian Peters, Vors.RiFG Jörg Rathemacher, Prof. Dr. Achim Rogmann, Prof. Dr. Jochen Rozek, RiBFH Dr. Ulrich Schallmoser, RiBFH a.D. Manfred Schmid, MR a.D. Hans-Peter Schmieszek, Vors.RiinBFH Silvia Schuster, PräsFG a.D. Hansjürgen Schwarz, RiBFH Ellen Siegers, Prof. Dr. Hartmut Söhn, RiBFH a.D. Dieter Steinhauff, RD Richard Stüwe, Mitgl. UFS Hofrat Prof. Dr. Walter Summersberger, Vors.RiBFH a.D. Dr. Reinhard Sunder-Plassmann, Prof. Dr. Henning Tappe, RiBFH a.D. Bernd Thürmer, VorsRiLG Helmut Tormöhlen, RiBFH Dr. Nils Trossen, RiFG Dr. Matthias Wackerbeck, RiBFH Prof. Dr. Christoph Wäger, Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang (ZK).Downloads
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