Inhalt und Grenzen richterlichen Ermessens im Zivilprozeß
Beschreibung
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit auch dem Richter bei seinen Entscheidungen im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren ein „Ermessensspielraum“ zusteht.
Ausgehend vom Verständnis des Ermessens als „Wahlfreiheit auf der Rechtsfolgenseite“ wird überprüft, inwieweit der Gesetzgeber in den ausdrücklichen Ermessensvorschriften des BGB und der ZPO, aber auch in Kann-, Darf- oder Soll-Vorschriften tatsächlich ein Ermessen einräumt und welche Bedeutung ergänzenden Adjektiven wie „frei“, „billig“ oder „pflichtgemäß“ bei der Einordnung einer Vorschrift als Ermessensnorm oder gebundene Regelung zukommt. Darüber hinaus werden spezielle verfahrensrechtliche Entscheidungssituationen sowie bestimmte Tätigkeitsbereiche, Prozessabschnitte und Prozessformen daraufhin untersucht, ob und in welchem Umfang dem Zivilrichter ein Ermessensspielraum zusteht und wie sich dieser auf die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung auswirkt.