Die Abwicklung deutsch-englischer Erbfälle
Beschreibung
Die Problematik der „Abwicklung deutsch-englischer Erbfälle” stellt sich immer dann, wenn Erbfälle sowohl Bezüge zum deutschen als auch zum englischen Erbrecht aufweisen, etwa weil der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nicht in dem Land hatte, dessen Staatsangehörigkeit er besaß oder weil er Vermögen in beiden Ländern hinterließ. Da die beiden Länder grundlegend unterschiedlichen Erbrechtssystemen folgen – hier dem kontinental-europäischen Prinzip der Universalsukzession der Erben, dort der anglo-amerikanischen Tradition der gesonderten Nachlassabwicklung –, ergibt sich bei solchen Fällen eine Fülle von Fragen, die von Rechtsprechung und Literatur noch nicht eindeutig beantwortet sind und die der Autor erschöpfend behandelt.