18.000 Firmen in Deutschland dürfen Arbeitnehmer verleihen - Viele kleine Verleihbetriebe
- Zahl der Leiharbeitnehmer: 852.000. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtarbeitnehmerschaft von etwa zwei Prozent.
- Zahl der Leiharbeitnehmer in "Mischbetrieben", die nicht überwiegend Arbeitnehmerüberlassung betreiben: 144.000 bzw. 17 Prozent der Leiharbeitnehmer.
- Verleihbetriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern: 13.300 bzw. 74 Prozent der Verleihbetriebe.
- Verleihbetriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern in "Mischbetrieben": 6.400 bzw. 93 Prozent.
Der Hintergrund:
Grundsätzlich brauchen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an Dritte zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis nach dem AÜG. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung der ausschließliche, überwiegende oder nicht überwiegende Betriebszweck ist. Die Erlaubnis wird erteilt von der Bundesagentur für Arbeit.
Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).