Ablehnung einer Einstellung als Polizeiangestellter im Objektschutz wegen Jugendstrafe
LAG Berlin-Brandenburg 17.5.2018, 10 Sa 163/18
Der Sachverhalt:
Der Bewerber wurde 2009 aufgrund einer schweren Körperverletzung als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt. Er bewarb sich auf eine Stelle als Polizeiangestellter im Objektschutz. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundsprüfung in Aussicht. Es lehnte diese jedoch ab, nachdem es aufgrund der weiteren Prüfung Kenntnis von der Verurteilung erhalten hatte.
LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 13/2018 vom 21.6.2018
Der Bewerber wurde 2009 aufgrund einer schweren Körperverletzung als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt. Er bewarb sich auf eine Stelle als Polizeiangestellter im Objektschutz. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundsprüfung in Aussicht. Es lehnte diese jedoch ab, nachdem es aufgrund der weiteren Prüfung Kenntnis von der Verurteilung erhalten hatte.
Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Die Gründe:
Der Bewerber hat keinen Anspruch auf Einstellung bzw. Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren. Das Land Berlin hat trotz des längeren Zeitraums seit der strafrechtlichen Verurteilung eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz annehmen dürfen.