21.01.2019

Air-Berlin-Piloten scheitern mit Klagen gegen betriebsbedingte Kündigungen

Die betriebsbedingten Kündigungen gegenüber Piloten der insolventen Air Berlin sind aufgrund der erfolgten Betriebsstilllegung wirksam. Es hat weder einen Betriebsübergang insgesamt noch von Betriebsteilen auf andere Fluggesellschaften gegeben.

LAG Berlin-Brandenburg v. 18.1.2019 - 9 Sa 799/18 u.a.
Der Sachverhalt:
Das Gericht hatte über zahlreiche Klagen von ehemals bei Air Berlin angestellten Piloten zu entscheiden. Sie reichten Kündigungsschutzklagen mit dem Begehr ein, bei den Käufern der Anteile aus der Insolvenzmasse angestellt zu werden. Aus ihrer Sicht hat es Betriebsübergänge auf andere Fluggesellschaften gegeben.

Das LAG hat die Klagen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Die Gründe:
Die ausgesprochenen Kündigungen gegenüber den Piloten von Air Berlin sind aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam.

Entgegen der Auffassung der Kläger lag insb. kein Übergang von Betriebsteilen auf andere Fluggesellschaften vor. Es fehlte schon an einer abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit innerhalb der ehemaligen Air Berlin.

Der Hintergrund:
Beim LAG Berlin-Brandenburg sind bereits über 700 Berufungsverfahren gegen die ergangenen erstinstanzlichen Entscheidungen anhängig und es ist mit weiteren Verfahren zu rechnen.

LAG Berlin-Brandenburg PM 4/19 vom 18.1.2019
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