09.11.2012

"ALEB" ist keine tariffähige Gewerkschaft

Der Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe im CGB (ALEB) ist keine tariffähige Gewerkschaft. Es fehlt ihm an der erforderlichen sozialen Mächtigkeit.

ArbG Bonn 31.10.2012, 4 BV 90/12
Der Sachverhalt:
Die Gewerkschaften ver.di und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen hatten ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren auf Feststellung der Tarifunfähigkeit der ALEB gestellt.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010, mit dem die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt worden war. Schon vorher hatten fünf Mitgliedsverbände des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB) - darunter auch der ALEB - Anfang 2010 "mehrgliedrige" Tarifverträge für die Zeitarbeit mit ihnen als angeblich selbständigen Tarifvertragsparteien geschlossen.

Ver.di, NGG und die antragstellenden Länder hatten hierin eine Umgehungsstrategie gesehen. Mit ihrem Antrag hatten sie vor dem Arbeitsgericht Bonn Erfolg. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Der Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) ist nicht tariffähig. Mangels sozialer Mächtigkeit stellt der Verband keine Gewerkschaft im Rechtssinne dar und kann daher keine rechtswirksamen Tarifverträge abschließen.

Der Hintergrund:
Bereits am 22.8.2012 hatte das Arbeitsgericht Duisburg einer weiteren CGB-Gewerkschaft, dem Beschäftigungsverband Industrie Gewerbe Dienstleistung e.V. (BIGD) die Tariffähigkeit abgesprochen. Das LAG Hamburg hat zudem die Tarifunfähigkeit der ebenfalls diese Tarifverträge mit unterzeichnenden "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" festgestellt.

Während alteingesessene Gewerkschaften wie ver.di ALEB und andere Mitgliedsverbände des CGB als Schein- und Dumping-Gewerkschaften bezeichnen, bemängelt der ALEB einen Missbrauch der Gerichte durch gewerkschaftliche Konkurrentenklagen. Es sei nicht zu verstehen, dass den Anträgen von Gewerkschaften ohne eigene betroffene Mitglieder und den von Landesbehörden ohne ein einziges Indiz für Missbrauch von Tarifverträgen stattgegeben worden sei. Die Verfahren dienten nur dem Ziel, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu nehmen.

PM v. ver.di, Berliner Senat u. ALEB
Zurück