Arbeitgeber werden wegen Leistungen zur Künstlersozialkasse stärker kontrolliert
Der Hintergrund:
In der KSK sind rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten pflichtversichert und erhalten darüber den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Eine Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlen die Versicherten, die andere Hälfte setzt sich aus einem Bundeszuschuss und der Künstlersozialabgabe der Unternehmen zusammen.
Nach Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt der Abgabesatz des Beitrags, den Arbeitgeber an die KSK zahlen müssen, wie in diesem auch im kommenden Jahr 5,2 Prozent. Der Abgabesatz bezieht sich auf die in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gleisteten Honorare.