BAG veröffentlicht Jahresbericht 2019
Die Zahl der Eingänge beim BAG ist im Jahr 2019 um 620 gestiegen. Die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren betrug sieben Monate und drei Tage. Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2019 2.472 Sachen ein (Vorjahr 1.852). Rd. 32 % der Eingänge entfielen auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Weitere rd. 64 % Prozent der Eingänge entfielen auf Nichtzulassungsbeschwerden. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies hinsichtlich der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren einen Anstieg um rd. 23 % dar. Noch deutlicher hat sich die Zahl der Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden um rd. 47 % gesteigert. Hinzu kamen 38 (Vorjahr 45) Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 30 (Vorjahr 30) Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Beschwerdeverfahren, 35 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie sechs sonstige Verfahren.
Im Jahr 2019 sind 2.363 Sachen erledigt worden, 405 Sachen mehr als im Jahr zuvor. Es handelte sich um 741 (Vorjahr 756) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.499 (Vorjahr 1.042) Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 43 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 35 darauf bezogene Nichtzulassungsbeschwerden, 41 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie vier sonstige Verfahren erledigt. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten unter Berücksichtigung der Zurückverweisungen 216 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von rd. 29 % gegenüber rd. 24 % im Vorjahr. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 60 Beschwerden (4 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.245 Sachen; davon sind 820 Revisionen.
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BAG PM Nr. 6 vom 5.2.2019
Im Jahr 2019 sind 2.363 Sachen erledigt worden, 405 Sachen mehr als im Jahr zuvor. Es handelte sich um 741 (Vorjahr 756) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.499 (Vorjahr 1.042) Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 43 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 35 darauf bezogene Nichtzulassungsbeschwerden, 41 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie vier sonstige Verfahren erledigt. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten unter Berücksichtigung der Zurückverweisungen 216 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von rd. 29 % gegenüber rd. 24 % im Vorjahr. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 60 Beschwerden (4 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.245 Sachen; davon sind 820 Revisionen.
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