Beim Schwellenwert nach § 1 MitbestG sind nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines Konzerns zu berücksichtigen
LG Dortmund 22.2.2018, 18 O 71/17 AktE
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Den in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW veröffentlichten Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
ArbRB-Redaktion
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