Beschäftigte in der Altenpflege erhalten höhere Mindestlöhne
Zum ersten Mal hat die Pflegekommission darüber hinaus einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt. Danach soll ab April 2021 für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn i.H.v. 12,20 € pro Stunde und im Westen i.H.v. 12,50 € pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 1.9.2021 auf einheitlich 12,50 € pro Stunde vollzogen werden. Ab April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 € pro Stunde steigen.
Ab Juli 2021 sollen Pflegefachkräfte einen einheitlichen Mindestlohn i.H.v. 15 € Euro pro Stunde erhalten. Ab April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 € pro Stunde steigen. Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage betragen. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils auf sechs Tage steigen.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMAS finden Sie weitere Informationen sowie die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen.
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Ab Juli 2021 sollen Pflegefachkräfte einen einheitlichen Mindestlohn i.H.v. 15 € Euro pro Stunde erhalten. Ab April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 € pro Stunde steigen. Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage betragen. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils auf sechs Tage steigen.
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