Beschäftigte in NS-Ghettos können Renten rückwirkend neu beantragen oder berechnen lassen
Der späte Rentenbeginn hängt damit zusammen, dass eine große Anzahl der Anträge auch nach dem BSG-Urteil von 1997 scheiterte, weil die Antragsteller nachweisen mussten, dass ihre damalige Beschäftigung rentenversicherungspflichtig war. In mehreren Urteilen stellte das BSG dann aber 2009 fest, dass 65.000 ursprünglich abgelehnten Antragstellern eine Rente zustehe (u.a. Urt. v. 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R). Wegen der noch geltenden Vierjahresfrist galt dies aber nur rückwirkend zum Jahr 2005.
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Weiter Details zur Neuregelung finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung v. 11.7.2014.