Bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in EU-Ländern - Vorlage des sog. Mobilitätspakets I durch das Europäische Parlament
Durch EU-weite Vorschriften für die Entsendung von Fahrern soll ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, um insbesondere eine angemessene Vergütung der Fahrer zu gewährleisten. Es soll der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gelten. Die Vorschriften sollen sowohl für die Kabotage, also Beförderungen in einem anderen EU-Land nach einer grenzüberschreitenden Lieferung, als auch für grenzüberschreitende Beförderungen selbst gelten. Ausnahmen bilden der Transit, bilaterale Beförderungen und bilaterale Beförderungen mit zusätzlicher Beladung bzw. Entladung in beiden Richtungen.
Weiterhin soll die Nutzung von Briefkastenfirmen bekämpft werden. Insbesondere westeuropäische Spediteure betrieben ihr Unternehmen formell in osteuropäischen Staaten mit den dort üblichen Löhnen, seien aber dennoch in westeuropäischen Staaten tätig, so die Kritik. Um eine solche Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, müssten die in einem Mitgliedsstaat niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmer von dort "wesentliche Tätigkeiten" ausüben.
Um bessere Ruhezeiten von Kraftfahren zu gewährleisten, sollen die Unternehmen die Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen (mind. alle 4 Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des Fahrzeugs verbracht werden.
Bevor das Mobilitätspaket I in Kraft treten kann, muss zunächst Konsens mit dem Ministerrat der EU erzeugt werden. Dessen bisherige Position weicht von den beschlossenen Vorschriften des Parlaments nur in Details ab.
Europäisches Parlament PM vom 4.4.2019
Weiterhin soll die Nutzung von Briefkastenfirmen bekämpft werden. Insbesondere westeuropäische Spediteure betrieben ihr Unternehmen formell in osteuropäischen Staaten mit den dort üblichen Löhnen, seien aber dennoch in westeuropäischen Staaten tätig, so die Kritik. Um eine solche Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, müssten die in einem Mitgliedsstaat niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmer von dort "wesentliche Tätigkeiten" ausüben.
Um bessere Ruhezeiten von Kraftfahren zu gewährleisten, sollen die Unternehmen die Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen (mind. alle 4 Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des Fahrzeugs verbracht werden.
Bevor das Mobilitätspaket I in Kraft treten kann, muss zunächst Konsens mit dem Ministerrat der EU erzeugt werden. Dessen bisherige Position weicht von den beschlossenen Vorschriften des Parlaments nur in Details ab.