23.05.2012

Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie beschlossen

Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) und die IG Metall haben sich am 22.5.2012 auf einen Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) geeinigt. Hiernach erhalten Leiharbeitnehmer mit der Dauer der Einsatzzeit steigende Zuschläge von 15 bis 50 Prozent. Der Tarifvertrag gilt ab dem 1.11.2012 und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2017.

+++ Neues System der Branchenzuschläge
Die Branchenzuschläge basieren auf den Entgelten der Tarifwerke, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart haben. Die Zuschläge sollen die jeweilige Tarifdifferenz in fünf Stufen ausgleichen:
  • 1. Stufe: nach sechs Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent
  • 2. Stufe: nach drei Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent
  • 3. Stufe: nach fünf Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent
  • 4. Stufe: nach sieben Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent
  • 5. Stufe: nach neun Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

Beispiel:
Für einen Facharbeiter steigt damit das Gehalt um 246 bis 819 Euro pro Monat.

+++ Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen
Der Tarifvertrag sichert den Leihbeschäftigten außerdem alle Ansprüche aus betrieblichen Regelungen im Entleihbetrieb. Diese Vereinbarungen galten bislang zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Mit dem neuen Tarifvertrag bekommen Leiharbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf diese Besserstellungen.

+++ Zweimal mehr Geld für Leiharbeitnehmer
Für Leiharbeiter gibt es damit im November dieses Jahres gleich zweimal mehr Geld. Denn am 1.11.2012 steigen auch die Tarifentgelte der DGB-Tarifverträge mit BZA und IGZ.

Danach erhalten Leihbeschäftigte in der obersten Entgeltgruppe im Westen 18,20 Euro pro Stunde statt bislang 17,76 Euro. Im Osten erhöht sich der Stundenlohn dieser Lohngruppe von 15,52 auf 15,91 Euro. Beschäftigte in der mittleren Entgeltgruppe bekommen im Osten 10,68 statt 10,42 Euro und im Westen 12,21 statt 11,92 Euro. In der untersten Entgeltgruppe gibt es in Westdeutschland pro Stunde  8,19 statt 7,89 Euro und in Ostdeutschland 7,50 statt 7,01 Euro.

Der Hintergrund:
Bereits vor einigen Tagen wurden im Rahmen der zwischen den Metall-Arbeitgebern und der IG Metall geschlossenen neuen Tarifregelungen Verbesserungen für Leiharbeitnehmer vereinbart. Diese dürfen danach nur noch für 18 Monate ohne weitere Einschränkung im gleichen Betrieb eingesetzt werden; danach muss das Kundenunternehmen prüfen, ob die Leiharbeitnehmer unbefristet übernommen werden können. Nach 24 Monaten muss ein Übernahmeangebot gemacht werden. Mehr hierzu lesen Sie unter http://www.arbrb.de/news_26804.html.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BAP veröffentlichten "Tarifvertrag Branchenzuschläge" im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

BAP PM v. 22.5.2012 u. IG Metall PM v. 22.5.2012
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