14.06.2018

Brückenteilzeit - Künftig Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Das Bundeskabinett hat am 13.6.2018 den Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen. Kernpunkte sind ein Rückkehrrecht zur Vollzeit nach einer zeitlich befristeten Arbeitszeitreduzierung und die Erleichterung einer Arbeitszeitaufstockung für Teilzeitkräfte.

Antrag auf Brückenteilzeit ohne Grund
Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist nicht von einem bestimmten Grund wie beispielsweise Kindererziehung abhängig. Die beantragte Teilzeitphase muss lediglich zwischen einem und fünf Jahren liegen. Der Antrag ist beim Arbeitgeber in Textform zu stellen. Wie bisher gilt, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen muss. Der Antrag auf Teilzeit ist spätestens drei Monate vor Beginn zu stellen. Eine weitere Reduzierung der Stunden ist erst frühestens wieder nach Ablauf eines Jahres möglich.

Rückkehr in Vollzeit von bereits Teilzeitbeschäftigten
Das Gesetz soll auch für alle gelten, die bereits in Teilzeit sind und ihre Arbeitszeit wieder verlängern wollen. Der Arbeitgeber hat sie wie bisher bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen. Äußert ein Teilzeitbeschäftigter den Wunsch in Vollzeit zurückkehren zu wollen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass es keinen freien zu besetzenden Arbeitsplatz gibt oder dass der Teilzeitbeschäftigte nicht gleich geeignet ist wie andere Bewerber.

Ausnahme: Kleinstunternehmen
Kleinstbetriebe mit bis zu 45 Beschäftigten sind von den Regelungen ausgenommen. Für Unternehmen von 46 bis zu 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze. Es muss pro 15 Beschäftigten nur jeweils einem Antrag auf befristete Teilzeit entsprochen werden.
Unabhängig von der Betriebsgröße ist der Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, den Wunsch nach veränderter Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer zu besprechen.

Arbeitszeit passend zum Leben
50 Prozent der Männer und rd. 40 Prozent der Frauen würde ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Stunden pro Woche verkürzen. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 17 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer würden zudem auch gerne hier Arbeitszeit um mindestens 2,5 Stunden pro Woche verlängern. Für beide Gruppen ist die künftige sog. Brückenteilzeit eine Hilfe. Bisher gab es lediglich einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Dieses war verbunden mit dem Risiko, dauerhaft in Teilzeit arbeiten zu müssen. Der neue Rechtsanspruch ermöglicht eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

Bundesregierung PM vom 13.6.2018
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