Bundeskabinett beschließt Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze
Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:
- Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 399 Euro (+ 8 Euro)
- Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 360 Euro (+ 7 Euro)
- Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 320 Euro (+ 7 Euro)
- Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 302 Euro (+ 6 Euro)
- Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 267 Euro (+ 6 Euro)
- Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 234 Euro (+ 5 Euro)
Der Hintergrund:
Die Grundsicherung deckt nicht die Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Aufwendungen werden grds. in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Zur Berechnung wird auf einen Mischindex zurückgegriffen, der sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammensetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Fortschreibungsmechanismus mit Entscheidung vom 9.9.2014 (Az.: 1 BvL 10/12 u.a.) grds. bewilligt. Eine Nachricht über diesen Beschluss finden Sie hier.