06.06.2014

Bundeskabinett beschließt "Elterngeld Plus" - Alle Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick

Das Bundeskabinett hat am 4.6.2014 den Gesetzesentwurf zur Einführung des sog. "Elterngeld Plus" gebilligt. Danach sollen Eltern künftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. In der Summe sollen die ausgezahlten Beträge allerdings grds. unverändert bleiben und nur auf mehr Monate verteilt werden können. Ziel der Gesetzesinitiative ist insbesondere die Förderung der Berufstätigkeit von Frauen. Sie sollen weniger finanzielle Einbußen erleiden, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick:
  • Elterngeldhöhe: Die Höhe des Elterngelds bleibt grds. in der Summe unverändert und beträgt daher weiterhin - einkommensabhängig - zwölf (bzw. 14) x 300 bis 1.800 Euro.
  • Bezugszeitraum: Der mögliche Bezugszeitraum wird bei Teilzeitarbeit verlängert. Ein Elternteil kann danach anstatt zwölf (bzw. 14) bis zu 24 (bzw. 28) Monate Elternzeit beanspruchen. Ebenso können beide Eltern Teilzeit arbeiten und damit nur einen Elterngeldmonat verbrauchen anstatt bisher zwei. Des Weiteren ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. In diesem Fall erhält jeder Elternteil für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
  • Mehr Flexibilität bei der Elternzeit für ältere Kinder: Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag eines Kindes zu übertragen, wird von bisher zwölf auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Um seinen Interessen Rechnung zu tragen, ist allerdings eine Verlängerung der Anmeldefrist von acht auf 13 Wochen vorgesehen.
  • Klarstellung bei Zwillingen oder Mehrlingen: Für Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen wird klargestellt, dass pro Geburt nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Da diese Eltern nach der Geburt aber einen deutlich höheren Aufwand haben, erhalten sie für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 Euro.
  • Selbständige: Auch Selbständige sollen von der geplanten Neuregelung profitieren können. Hierzu hat Familienministerin Manuela Schwesig ausgeführt: Insbesondere Kleinunternehmer und "Solo-Selbstständige", unter denen viele Frauen seien, könnten es sich oft gar nicht leisten, ein Jahr und länger aus dem Job heraus und in Elternzeit zu gehen. "Mit dem Gesetz unterstützen wir gerade auch diese Frauen", so die Ministerin.
  • Zeitplan: Der Bundesrat wird voraussichtlich im September über die Gesetzesinitiative beraten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und 2015 in Kraft treten.
Bundesregierung und Bundestag PM vom 4.6.2014
Zurück