Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz
Wichtige Änderungen im Überblick
Das Tariftreuegesetz enthält zwei Maßnahmen:
- Einführung eines neuen Bundestariftreuegesetzes: Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden ab einem Schwellenwert von 30.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen und 50.000 € bei Bauaufträgen und Baukonzessionen nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
- Online-Betriebsratswahl: Im Rahmen einer Erprobung bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen soll in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme auch elektronisch abgeben zu können.
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