08.12.2011

Bundeskabinett senkt Voraussetzungen für die Zuwanderung hochqualifizierter Ausländer

Das Bundeskabinett hat am 7.12.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU beschlossen. Danach soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten mit einer neuen "Blauen Karte EU" (bzw. "Blue Card EU") erleichtert werden. Zuwandern können danach Hochschulabsolventen, die einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber abgeschlossen haben und ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro bekommen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
  • Einführung eines neuen Aufenthaltstitels: die Blaue Karte EU ("Blue Card EU").
  • Voraussetzungen für den Erwerb der Blauen Karte: Hochschulabschluss und ein Arbeitsverhältnis, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird.
  • Vorrangprüfung: Hierauf sowie auf eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll künftig aus Vereinfachungs- und Beschleunigungsgründen verzichtet werden.
  • Sonderregelung für Hochqualifizierte in Mangelberufen: Hier gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Zu den Mangelberufen zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch hier wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, nicht jedoch auf eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen.
  • Daueraufenthaltsrecht: Sowohl Arbeitskräfte mit Blauer Karte als auch Hochqualifizierte in Mangelberufen können nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.

Weitere Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften (über die reine Richtlinienumsetzung hinaus):

  • Senkung der Gehaltsgrenze für eine Niederlassungserlaubnis: Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten (sog. Niederlassungserlaubnis), wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn die Betroffenen jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.
  • Attraktivere Bedingungen für den Verbleib ausländischer Hochschulabsolventen in Deutschland: Absolventen deutscher Hochschulen können im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits jetzt eingeräumt ist - anders als bislang - unbeschränkt arbeiten. Wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Außerdem wird das Verfahren für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, vereinfacht.
  • Attraktivere Bedingungen für den Verbleib ausländischer Azubis in Deutschland: Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
Bundesregierung PM vom 7.12.2011
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