Bundesregierung beschließt Aufnahme der Fleischverarbeitungsbranche in das AEntG
Der Hintergrund:
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) haben sich kürzlich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt. Danach gilt ab dem 1.7.2014 erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 80.000 Beschäftigten der Branche. Der Mindeststundenlohn beträgt zunächst 7,75 Euro und steigt bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro.
Mit der Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchenkatalog des AEntG wird die Basis geschaffen, diesen neuen Mindestlohntarifvertrag für auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche zu erstrecken.