Bundesregierung konkretisiert geplante AÜG-Reform - Keine Sonderregelungen für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
Das ist insbesondere geplant:
BT Drs. 18/421 vom 4.2.2014
- Überlassungsdauer: Es soll grds. eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt werden. Hierdurch will die Bundesregierung verhindern, dass Leiharbeitnehmer Stammbeschäftigte verdrängen.
- Equal Pay: Leiharbeitnehmer sollen künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich ihres Arbeitsentgelts mit vergleichbaren Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden.
- Schwellenwerte des BetrVG: Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grds. zu berücksichtigen sind, sofern dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht. Dies soll insbesondere der Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte dienen.
Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
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