Bundesregierung will vereinfachtes Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen ausdehnen
Die Bundesregierung beabsichtigt - entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag - die Gründung und die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Dazu soll die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend gemacht werden.
In Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll zudem die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem allgemeinen Wahlverfahren ermöglicht werden.
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Für die auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte Antwort der Bundesregierung im Volltext, die auch Zahlenmaterial zur betrieblichen Mitbestimmung enthält, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 24 Seiten).