Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Weitere Gesetzesänderungen
Gesetzliche Krankenversicherung: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 %. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
Zudem haben Beschäftigte ab dem 6.1.2018 das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Sie können von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Die Bundesregierung hat dafür das Entgelttransparenzgesetz geschaffen. Es soll insbesondere dazu dienen, eine faire gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen.