Das ändert sich 2019 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 424 € (RBS 1)
- für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 382 € (RBS 2)
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 339 € (RBS 3)
- für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 322 € (RBS 4)
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 302 € (RBS 5)
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 245 € (RBS 6).