21.12.2018

Das ändert sich 2019 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ab dem 1.1.2019 gelten folgende neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII:

  • für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 424 € (RBS 1)
  • für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 382 € (RBS 2)
  • für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 339 € (RBS 3)
  • für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 322 € (RBS 4)
  • für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 302 € (RBS 5)
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 245 € (RBS 6).
BMAS PM vom 17.12.2018
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