21.12.2018

Das ändert sich 2019 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Insolvenzgeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt im Jahr 2019 - wie im Vorjahr - 0,06 %. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019, die am 1.1.2019 in Kraft tritt.

BMAS PM vom 17.12.2018
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