Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Beitragsentlastungen für Betriebsrentner
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Neuer Freibetrag: Ab dem 1.1.2020 gilt der neue monatliche Freibetrag von 159 €. Ist die Betriebsrente höher, wird nur der die Freibetragsgrenze übersteigende Teil verbeitragt.
Persönlicher Anwendungsbereich: Die Regelung gilt sowohl für neue Betriebsrentner als auch für Betriebsrentner, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
Dynamisierung: Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und kann sich daher jährlich verändern.