Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Schwerbehinderte Menschen
- Beträgt die Erfüllungsquote 3 bis unter 5 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 125 auf 140 Euro.
- Beträgt die Erfüllungsquote 2 bis unter 3 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 220 auf 145 Euro.
- Beträgt die Erfüllungsquote 0 bis unter 2 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 320 auf 360 Euro.
a) Erhöhung der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung
Die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr steigt zum 1.1.2021 von 80 auf 91 Euro pro Jahr bzw. von 40 auf 46 Euro pro Halbjahr.
b) Erhöhung des Betrags, bis zu dem Kinderbetreuungskosten übernommen werden
Der neue monatliche Höchstbetrag für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten bei Ausführung einer Leistung zur medizinischen Re-habilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben beträgt ab dem 1.1.2021 180 Euro pro Kind.