Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Verlängerung der Sonderregelungen über Videokonferenzen des Betriebsrats und digitale Gerichtsverhandlungen
Digitale Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten
Die Möglichkeiten zur digitalen Verhandlungsführung gem. § 114 ArbGG sind dagegen zum 31.12.2020 ausgelaufen. Es verbleibt daher nur die Verhandlung per Videokonferenz nach Maßgabe der allgemeinen Regelung in § 128a ZPO.Mehr zum Thema:
Online-Redaktion
Die Möglichkeiten zur digitalen Verhandlungsführung gem. § 114 ArbGG sind dagegen zum 31.12.2020 ausgelaufen. Es verbleibt daher nur die Verhandlung per Videokonferenz nach Maßgabe der allgemeinen Regelung in § 128a ZPO.