23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mindestlohn, Insolvenzgeld-Umlage und AU-Bescheinigungen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2021 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,50 Euro brutto und ab dem 1.7.2021 9,60 Euro brutto. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2021 auf 0,12 % festgelegt.

Wegfall der AU-Bescheinigung in Papier

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arbeitnehmern soll es künftig nur noch in digitaler Version geben. Als ersten Schritt hierzu wird ab dem 1.1.2021 die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des "gelben Scheins" nicht mehr wie bisher selbst - per Post oder elektronisch - an ihre Krankenkasse auf den Weg bringen.

BMAS PM vom 21.12.2020
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