Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mindestlohn, Insolvenzgeld-Umlage und AU-Bescheinigungen
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arbeitnehmern soll es künftig nur noch in digitaler Version geben. Als ersten Schritt hierzu wird ab dem 1.1.2021 die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des "gelben Scheins" nicht mehr wie bisher selbst - per Post oder elektronisch - an ihre Krankenkasse auf den Weg bringen.