23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Zuwanderung von Arbeitskräften

Die sog. "Westbalkanregelung" ist bis Ende 2023 verlängert worden. Dies ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland werden in die Liste der Staaten in § 26 Abs. 1 BeschV aufgenommen. Damit erhalten britische Staatsangehörige, die ab dem 1.1.2021 nach Deutschland einreisen, einen erleichterten Arbeitsmarktzugang. Sie können jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation und vom Sitz des Arbeitgebers ausüben. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Außerdem werden das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland in die Liste der Staaten in § 41 Abs. 1 AufenthV aufgenommen. Britische Staatsangehörige dürfen damit auch dann visumfrei einreisen, wenn sie einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, zum Beispiel zu Erwerbszwecken.
BMAS PM vom 21.12.2020
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