04.01.2023

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht

Im neuen Jahr sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Für die Personalpraxis besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die für viele Beschäftigte ab dem 1.1.2023 den "gelben Schein" ersetzt. Voraussichtlich im Mai tritt dann der neue Hinweisgeberschutz in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. eine Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen vor. Das gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung zudem noch etwas Zeit (bis zum 17.12.2023).

ArbRB-Redaktion
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