Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Virtuelle Betriebsversammlungen
- Betriebsversammlungen,
- Versammlungen der leitenden Angestellten,
- Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz.
Die Regelungen sind befristet bis zum 7.4.2023.