22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Ausbildungsbegleitende Hilfen für geduldete Ausländer

Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften werden nun schon zum 1.1.2016 ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe wird zudem von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.

Der Hintergrund:
Für diese Änderungen war bisher ein Inkrafttreten zum 1.8.2016 vorgesehen. Mit dem Gesetz werden die Änderungen nun auf den 1.1.2016 vorgezogen. Die Neuregelung umfasst auch die Möglichkeit, die genannten Ausländer früher in Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu unterstützen.
BMAS PM v. 17.12.2015
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