Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Ausbildungsbegleitende Hilfen für geduldete Ausländer
Der Hintergrund:
Für diese Änderungen war bisher ein Inkrafttreten zum 1.8.2016 vorgesehen. Mit dem Gesetz werden die Änderungen nun auf den 1.1.2016 vorgezogen. Die Neuregelung umfasst auch die Möglichkeit, die genannten Ausländer früher in Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu unterstützen.
BMAS PM v. 17.12.2015
Für diese Änderungen war bisher ein Inkrafttreten zum 1.8.2016 vorgesehen. Mit dem Gesetz werden die Änderungen nun auf den 1.1.2016 vorgezogen. Die Neuregelung umfasst auch die Möglichkeit, die genannten Ausländer früher in Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu unterstützen.